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FMA senkt höchstzulässigen Garantiezins mit 1.1.2016

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FMA senkt höchstzulässigen Garantiezins mit 1.1.2016

FMA senkt höchstzulässigen Garantiezins mit 1.1.2016

geschrieben in Aktuell von Harald Wagner

Die FMA senkt per 1.1.2016 den höchstzulässigen Garantiezinssatz für neu abgeschlossene Lebens- und Pensionsversicherungen auf 1%. Für Lebensversicherungen, aber auch für Pensionsversicherungsverträge, die bis zum 31.12.2015 neu abgeschlossen werden, beträgt der Garantiezinssatz weiterhin noch 1,5% und gilt für die gesamte Vertragslaufzeit.

Ab dem 1. Jänner 2016 können die Prämien für neu abgeschlossene Versicherungsverträge generell nicht mehr als Sonderausgaben iSd § 18 EStG abgesetzt werden. Es empfiehlt sich daher etwaige Pensionsversicherungen noch rechtzeitig bis 31.12.2015 abzuschließen, um Steuern zu sparen (abhängig vom Einkommen bis zu 10% der jährlichen Versicherungsprämie.

Um die Prämien für Versicherungsverträge steuerlich absetzen zu können, empfiehlt es sich, rasch zu handeln und noch heuer eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Ab 1.1.2016 fällt dieser Vorteil weg.

Weitere Informationen zur Senkung des höchstzulässigen Garantiezinssatzes finden Sie auf der Homepage der österreichischen Finanzmarktaufsicht (www.fma.gv.at).

 

 

Lebensversicherung Persionsversicherung


19 10, 15

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