FMA senkt höchstzulässigen Garantiezins mit 1.1.2016
geschrieben am Oktober 19, 2015 von Harald Wagner geschrieben in Aktuell
Die FMA senkt per 1.1.2016 den höchstzulässigen Garantiezinssatz für neu abgeschlossene Lebens- und Pensionsversicherungen auf 1%. Für Lebensversicherungen, aber auch für Pensionsversicherungsverträge, die bis zum 31.12.2015 neu abgeschlossen werden, beträgt der Garantiezinssatz weiterhin noch 1,5% und gilt für die gesamte Vertragslaufzeit.