Neuerungen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
geschrieben in Aktuell von Harald Wagner
Seit 1. Januar 2024 entfallen bei der HDI-Lebensversicherung die Regelungen zur Verweisung für alle neu abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU).
Mit dem vollständigen Verzicht auf Verweisungen in der Erst- sowie in der Nachprüfung soll der Berufsunfähigkeitsschutz für Betroffene verbessert werden. Unter anderem soll dadurch die Leistungsprüfung in der Praxis erheblich einfacher werden. Wenn eine mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit für den zuletzt ausgeübten Beruf besteht, wird laut HDI eine entsprechende Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt - und zwar unabhängig davon, ob ein anderer Beruf aufgenommen wurde. Dadurch sollen etwaige Fragestellungen zur Aufnahme(pflicht) eines anderen Berufs bzw. der Verlust der Berufsunfähigkeitsrente bei Aufnahme einer anderen beruflichen Tätigkeit vermieden werden.
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