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Neuerungen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

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Neuerungen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Neuerungen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

geschrieben in Aktuell von Harald Wagner

Seit 1. Januar 2024 entfallen bei der HDI-Lebensversicherung die Regelungen zur Verweisung für alle neu abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU).

Mit dem vollständigen Verzicht auf Verweisungen in der Erst- sowie in der Nachprüfung soll der Berufsunfähigkeits­schutz für Betroffene verbessert werden. Unter anderem soll dadurch die Leistungsprüfung in der Praxis erheblich ein­facher werden. Wenn eine mindestens 50-prozentige Berufsunfähig­keit für den zuletzt ausgeübten Beruf besteht, wird laut HDI eine entsprechende Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt - und zwar unabhängig davon, ob ein anderer Beruf auf­ge­nommen wurde. Dadurch sollen etwaige Fragestellungen zur Aufnahme(pflicht) eines anderen Berufs bzw. der Verlust der Berufsunfähigkeitsrente bei Aufnahme einer anderen beruflichen Tätigkeit vermieden werden.

Bei Fragen zu Ihrer optimalen Berufsunfähigkeitsversicherung wenden Sie sich bitte an das optimum-Team!

24 03, 24

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