Informationen im Hinblick auf die EU - Offenlegungsverordnung VO 2019/2088
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Sinn der Offenlegungsverordnung (EU) VO 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rate
Aktuell verfolgen wir keine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie im Sinne der EU-Offenlegungs-Verordnung. Bei der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten können wir nur die von den jeweiligen Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen berücksichtigen. Dies betrifft u.a. auch Informationen zu ökologischen und sozialen Merkmalen sowie Information zu nachhaltigen Investitionen oder Maßnahmen zur CO2-Reduktion.
Wir weisen darauf hin, dass derzeit noch die entsprechenden Regelungen und Standards der Europäischen Aufsichtsbehörden sowie Informationen der Versicherungsgesellschaften vorliegen, um detailliert prüfen zu können, welche nachteiligen Auswirkungen auf etwaige Nachhaltigkeitsfaktoren bestehen bzw. in welcher Form diese in unsere Beratung einbezogen werden können.
Im Sinne unserer Kunden beobachten wir aber die weitere Entwicklung und werden gegebenenfalls eine eigene entsprechende Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln. Diese werden wir bei einem zukünftigen breiteren Marktangebot entsprechend berücksichtigen.
Wir als Versicherungsmakler arbeiten auf Grundlage einer laufenden Betreuungs- und Abschlussprovision mit denen in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen zusammen und können auch als Versicherungsberater direkt von unseren Kunden Honorare beziehen. Im Zuge eines Beratungsgesprächs trachten wir die Vor- und Nachteile mit unseren Kunden offen zu besprechen, damit ein optimales Preis-/Leistungsverhältnis transparent zwischen beiden Vertragspartnern bieten zu können.
Stand: Mai 2022